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Ratgeber · Für Verwaltung und WEG-Beirat

Treppenhausreinigung nachträglich einführen

Bisher putzen die Mietparteien selbst, jetzt soll ein Fachbetrieb übernehmen. Der Ablauf für Mietshaus und Eigentümergemeinschaft, was dabei schiefgeht, und ein Muster-Anschreiben an die Mietparteien zum Download.

Ratgeber-Beitrag · Stand 31.07.2026

Wie führt man die Treppenhausreinigung nachträglich ein?

Damit die Treppenhausreinigung nachträglich eingeführt werden kann, braucht es zwei Dinge: eine belastbare Kostenbasis und eine formal saubere Entscheidung. Im Mietshaus heißt das: Die Betriebskosten-Vereinbarung im Mietvertrag muss die Leistung decken oder ausdrücklich ergänzt werden. In der Eigentümergemeinschaft heißt das: ein Beschluss der Eigentümerversammlung. Vorher braucht es ein Angebot mit dem Kostenanteil je Einheit, danach die schriftliche Ankündigung an alle Betroffenen und einen festen Starttermin.

Diese Seite beschreibt den praktischen Ablauf aus Sicht von Verwaltung und Betrieb — das ist keine Rechtsberatung. Ob die eigene Betriebskostenklausel die Leistung schon deckt oder ein Beschluss nötig ist, prüft im Einzelfall die Hausverwaltung oder eine Rechtsberatung.

Mietshaus oder Eigentümergemeinschaft: der Unterschied

Der Ausgangspunkt ist verschieden, je nachdem, ob es sich um ein vermietetes Mehrfamilienhaus oder um eine Eigentümergemeinschaft handelt — die häufigste Verwechslung in schlecht sortierten Ratgebern. Die Treppenhausreinigung ist in der Betriebskostenverordnung ausdrücklich benannt: § 2 Nr. 9 BetrKV führt die Kosten der Gebäudereinigung und zählt dazu die Säuberung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile, „wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume". Ob sie im konkreten Mietvertrag bereits erfasst ist oder ergänzt werden muss, ist eine Frage des Einzelfalls und gehört vor die Hausverwaltung oder eine Rechtsberatung — diese Seite ersetzt das nicht.

Mietshaus (Mietverhältnis)Eigentümergemeinschaft (WEG)
Rechtlicher AnkerBetriebskosten-Vereinbarung im Mietvertrag, umlagefähig als Gebäudereinigung (§ 2 Nr. 9 BetrKV — nennt Flure und Treppen ausdrücklich)Beschluss der Eigentümerversammlung über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
Wer entscheidetVermieter bzw. Hausverwaltung, im Rahmen des bestehenden MietvertragsDie Gemeinschaft der Eigentümer, mehrheitlich in der Versammlung
Was vorher zu klären istOb die Betriebskostenklausel die Leistung bereits deckt oder ergänzt werden mussOb der Beschluss vorbereitet, angekündigt und in der Versammlung gefasst wird
Wo der Kostenanteil stehtNebenkostenabrechnung je WohnungHausgeldabrechnung nach Miteigentumsanteilen

Sechs Schritte bis zum ersten Turnus

Die Reihenfolge, die sich in der Praxis bewährt hat — von der Bestandsaufnahme bis zum ersten Einsatz.

  1. Ist-Zustand klären

    Wer putzt heute, wie oft, und wo hakt es — bei Beschwerden über die Sauberkeit ist das oft der eigentliche Auslöser. Dazu gehört ein Blick in Mietvertrag oder Teilungserklärung: Steht dort schon etwas zur Hausreinigung.

  2. Angebot einholen

    Beim kostenfreien Objekttermin vor Ort werden Eingang, Läufe, Podeste und Nebenflächen begangen, Umfang und Turnus festgelegt. Daraus entsteht ein Angebot mit Reinigungsplan.

  3. Kosten je Einheit berechnen

    Aus dem Angebot wird der Anteil je Wohnung bzw. Miteigentumsanteil errechnet — nicht nur die Gesamtsumme nennen, sonst fehlt allen Beteiligten die Vergleichsgrundlage für die eigene Abrechnung.

  4. Informieren oder beschließen lassen

    Im Mietshaus werden die Mietparteien informiert, in der Eigentümergemeinschaft entscheidet die Eigentümerversammlung per Beschluss. Beides passiert, bevor die Umstellung startet, nicht danach.

  5. Umstellung ankündigen

    Ein schriftliches Anschreiben nennt Startdatum, Turnus und Kostenanteil je Einheit und sagt, was sich für die bisherige Reinigung durch die Mietparteien ändert.

  6. Erster Turnus

    Zum angekündigten Termin startet die Reinigung im festen Turnus. Ab dem ersten Einsatz wird dokumentiert: Datum, Uhrzeit und Fläche.

Eingangsbereich eines Mehrfamilienhauses mit Briefkastenanlage rechts, Fußmatte vor der Glastür und poliertem Terrazzoboden (Symbolbild)
Symbolbild: Eingangsbereich, wie er beim Objekttermin und beim ersten Einsatz begangen wird.

Was bei der Einführung schiefgeht

Fünf Stolperstellen aus der Praxis, nicht aus dem Lehrbuch.

Widerstand einzelner Parteien

Wer bisher selbst geputzt hat, sieht die Umstellung nicht automatisch als Verbesserung. Ohne vorherige Information wird daraus Diskussion im laufenden Betrieb statt Zustimmung im Vorfeld.

Unklare Umlage

Wird nur die Gesamtsumme genannt statt der Anteil je Einheit, entstehen Rückfragen, die sich im Nachhinein schlechter klären lassen als vor der Umstellung.

Kein sauberer Nachweis

Ohne Dokumentation der Einsätze fehlt etwas Belegbares, wenn in der Eigentümerversammlung oder von einzelnen Mietern nachgefragt wird. Jeden Einsatz halten wir fest: Datum, Uhrzeit und Fläche. Damit haben Sie etwas in der Hand, wenn in der Eigentümerversammlung nachgefragt wird.

Turnus zu ambitioniert gewählt

Wird von Anfang an ein Turnus angesetzt, der später wieder gekürzt werden muss, wirkt das schlechter als ein realistischer Start mit der Option, später zu verdichten.

Übergabe im laufenden Betrieb

Endet die Zuständigkeit der Mietparteien nicht klar an einem Stichtag, entsteht eine Lücke zwischen dem letzten Eigen-Putztermin und dem ersten Einsatz des Betriebs.

Muster-Anschreiben an die Mietparteien

Die Ankündigung aus Schritt 5 lässt sich mit diesem neutralen Anschreiben umsetzen — zum Kopieren oder als Download. Die Platzhalter in eckigen Klammern werden durch die Angaben zum eigenen Haus ersetzt.

[Objekt]
[Datum]

Ankündigung: Einführung der Treppenhausreinigung durch einen Fachbetrieb

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Treppenhaus von [Objekt] wird die Reinigung bisher von den Mietparteien selbst
übernommen. Ab dem [Datum] geht diese Aufgabe an einen Fachbetrieb über, der die
Reinigung im festen Turnus durchführt.

Was sich ändert:

- Turnus: [Turnus]
- Umfang: Treppenläufe, Podeste, Handläufe und Eingangsbereich, je nach Absprache
  auch Kellerabgang und Briefkastenanlage
- Anteil je Wohneinheit an den Betriebskosten: [Betrag je Einheit]

Der bisherige Reinigungsplan unter den Mietparteien entfällt zum genannten Termin.
Über jeden Einsatz wird ein Nachweis mit Datum, Uhrzeit und gereinigter Fläche
geführt.

Fragen zur Umstellung richten Sie bitte an:

[Ansprechperson und Kontakt der Verwaltung]

Mit freundlichen Grüßen

[Name der Verwaltung bzw. Absender]
Anschreiben als Textdatei herunterladen

Häufige Fragen zur nachträglichen Treppenhausreinigung

Ist man verpflichtet, den Hausflur zu putzen?

Das hängt vom bestehenden Vertrag ab. Im Mietshaus gilt, was Mietvertrag oder Hausordnung dazu regeln – häufig ein Reinigungsplan unter den Mietparteien. Wird die Reinigung nachträglich an einen Betrieb übergeben, endet diese Pflicht der Mieter zu dem im Angebot vereinbarten Termin. In der Eigentümergemeinschaft entscheidet die Eigentümerversammlung per Beschluss, wer künftig zuständig ist.

Was gehört zur Treppenhausreinigung durch Mieter?

Solange Mieter selbst putzen, zählen dazu meist Treppenläufe, Podeste, Handläufe und der Eingangsbereich, je nach Hausordnung auch Kellerabgänge oder Fensterbänke im Treppenhaus. Wird die Leistung nachträglich an einen Betrieb vergeben, richtet sich der Umfang stattdessen nach dem Angebot und dem schriftlichen Reinigungsplan, nicht mehr nach der bisherigen Vereinbarung unter den Mietparteien.

Wie oft muss das Treppenhaus geputzt werden?

Eine feste gesetzliche Häufigkeit gibt es nicht. Üblich ist ein fester Tag pro Woche für die meisten Wohnhäuser, bei starkem Durchgang oder Gewerbe im Erdgeschoss zwei Termine, in ruhigen Objekten reicht oft ein Termin alle zwei Wochen. Wird die Reinigung nachträglich eingeführt, legt der Objekttermin fest, welcher Turnus zum Haus passt.

Kann der Vermieter die Treppenhausreinigung einfach so einführen?

Das hängt vom bestehenden Mietvertrag ab. Deckt die vereinbarte Betriebskostenklausel die Leistung bereits ab, genügt in der Regel eine Ankündigung; ist das nicht der Fall, braucht es eine Ergänzung der Vereinbarung. Ob und wie das im Einzelfall geht, ist keine Frage, die diese Seite abschließend beantwortet – das prüft die Hausverwaltung oder eine Rechtsberatung.

Wie entscheidet eine Eigentümergemeinschaft über die Treppenhausreinigung?

In der WEG braucht die Einführung einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Vorbereitet wird er mit einem Angebot und den Kosten je Miteigentumsanteil, damit in der Versammlung über eine konkrete Zahl statt einer vagen Idee abgestimmt wird. Der Beschluss legt Turnus und Kostenverteilung fest, danach folgt die schriftliche Umsetzung gegenüber allen Eigentümern und Mietern im Haus.

Wonach richtet sich der Kostenanteil je Wohnung?

Der Anteil je Wohnung richtet sich nach Einheiten – wie viele Wohnungen am Treppenhaus hängen, wie viele Geschosse dazukommen und in welchem Turnus gereinigt wird. Einen pauschalen Quadratmeterpreis gibt es dafür nicht. Wie sich das für ein konkretes Haus berechnet, zeigt der kostenfreie Objekttermin, danach steht der Anteil je Einheit im Angebot fest.

Weiter zur Umsetzung

Der Ablauf hier ist die Orientierung — für die Umsetzung im eigenen Haus braucht es ein Angebot mit dem Kostenanteil je Einheit. Für Verwaltungen und Betriebe mit mehreren Objekten gibt es außerdem einen Überblick über alle gewerblichen Leistungen.

Frage stellen oder Objekt besprechen

Schreiben Sie kurz, um welches Haus es geht, ob Mietshaus oder WEG. Oder rufen Sie an: 01516 8104758 (Mo–Fr 07:00–18:00).

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Einzelne Leistungen führen wir mit festen Partnerbetrieben aus. Wer bei Ihnen arbeitet, sagen wir Ihnen vor dem Angebot.

Zwei Mitarbeiter in Arbeitskleidung mit JR-Logo
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Für einen Festpreis brauchen wir ein Bild vom Treppenhaus. Schicken Sie es uns per WhatsApp — dort kommen Fotos ohne Umwege an.

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Für Verwaltungen mit Objekten in Berlin steht das Rechenbeispiel auf der Seite Treppenhausreinigung in Berlin. Eine zweite Position, die in derselben Abrechnung auftaucht und regelmäßig Rückfragen auslöst, behandelt der Ratgeber Dachrinnenreinigung umlagefähig.

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