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Gehweg · Zufahrt · Stellplatz · Hof

Winterdienst in Falkensee und im Havelland

Räumen und Streuen auf den Flächen am Grundstück. Welche Flächen dazugehören, in welchem Turnus wir kommen und was gestreut wird, steht im Saisonvertrag. Jeden Einsatz halten wir fest: Datum, Uhrzeit und Fläche.

Preis im Saisonvertrag · kostenfreier Objekttermin · 19 Gebiete ohne Anfahrtskosten

5,0 bei Google · 39 Bewertungen
SaisonPreis für die Wintersaison im Vertrag
1 Werktagbis zum Festpreis
39Bewertungen, alle 5 Sterne
19Gebiete ohne Anfahrtskosten

Was kostet der Winterdienst?

Den Winterdienst rechnen wir über einen Saisonvertrag ab. Was der kostet, hängt an den Flächen: Länge des Gehwegs, Größe von Zufahrt und Stellplätzen, Zugang zum Objekt. Wir sehen uns das Grundstück vorher an, der Objekttermin kostet nichts. Den Preis für die Saison nennen wir danach schriftlich.

Der wichtigste Faktor ist, ob eine Fläche mit der Maschine oder von Hand geräumt werden muss. Ein breiter, gerade verlaufender Gehweg ist etwas anderes als ein schmaler Weg zwischen Beeten, den jemand mit dem Schieber abgeht. Dazu kommt, wie oft die Saison über tatsächlich ausgerückt wird — das steht vorher niemandem fest, deshalb ist der Saisonvertrag die übliche Form und nicht die Abrechnung je Einsatz.

Was im Markt aufgerufen wird — fremde Preise, nicht unsere. Sie stehen hier, damit Sie unser Angebot einordnen können, bevor Sie es bekommen:

Was abgerechnet wirdIm Markt aufgerufen
Großflächen, maschinell geräumt2,50 € pro m²
Gehweg in 1,5 m Breite4,99 € pro m² für die Saison
Handräumung, 1 m Breite11,99 € pro m²
Mindestpauschale Gehweg bis 50 m²250 € für die Saison
Saisonpauschale kleinere Flächen (bundesweiter Richtwert)350 bis 850 € für die Saison
Räumdienst je Quadratmeter (weitere Berliner Angabe)1 bis 3,50 € pro m²

Quellen: mochow.de (Berlin, Preisliste — dort selbst als „unverbindliche Orientierung“ bezeichnet) · mdl-group.de (Berlin) · meister-job.de (bundesweites Ratgeberportal). Stand Juli 2026.

Die Spanne von 2,50 € bis 11,99 € ist kein Widerspruch, sondern genau der Unterschied zwischen Maschine und Handarbeit. Wer Ihnen eine einzelne Durchschnittszahl nennt, ohne zu sagen, welche Fläche gemeint ist, sagt Ihnen wenig.

Was wir im Winter übernehmen

Die Flächen am Grundstück, auf denen im Winter jemand laufen oder fahren muss.

  1. Gehwege räumenZuweg zum Haus und der Gehweg am Grundstück entlangim Saisonvertrag
  2. Zufahrten und StellplätzeEinfahrt, Parkflächen und die Wege dazwischenim Saisonvertrag
  3. HofflächenHof am Wohnhaus, an der Wohnanlage oder am Gewerbeobjektim Saisonvertrag
  4. StreuenWelches Streugut auf welcher Fläche verwendet wird, legen wir im Vertrag festim Saisonvertrag
  5. Streugut stellen und lagernOb wir es stellen und wo es am Objekt lagert, legen wir vorher festim Saisonvertrag
  6. Dokumentation der EinsätzeJeden Einsatz halten wir fest: Datum, Uhrzeit und Flächeim Saisonvertrag

Was wir für den Preis wissen müssen

  • Wie lang der Gehweg istUngefähre Meter reichen. Wichtig ist, ob es ein durchgehender Weg ist oder mehrere Abschnitte am Grundstück.
  • Wie groß Zufahrt und Stellplätze sindEine grobe Schätzung genügt. Sagen Sie dazu, ob die Fläche befahren wird, solange wir dort arbeiten.
  • Wohin der Schnee darfAm Objekt braucht es eine Stelle, an der der geräumte Schnee liegen bleiben kann, ohne den Weg zu blockieren.

Steht etwas Gewünschtes nicht in der Liste, schreiben Sie es einfach dazu. Grünflächen und Hecken pflegen wir in der warmen Jahreshälfte: Gartenpflege in Falkensee & Havelland. Für Wohnanlagen und Gewerbeobjekte läuft die Aufnahme über den kostenfreien Objekttermin: Reinigung für Gewerbe und Verwaltung.

Wer muss räumen und streuen?

Als allgemeiner Hinweis, keine Rechtsberatung: Die Räum- und Streupflicht für die Gehwege am Grundstück liegt beim Eigentümer. Sie lässt sich vertraglich übertragen, an Mieter oder an einen Betrieb, der die Arbeit übernimmt. Welche Flächen im Einzelnen erfasst sind und in welchen Zeiträumen geräumt werden muss, regeln die Gemeinden über ihre Satzungen unterschiedlich.

  • Was Ihre Gemeinde vorgibt, erfahren Sie dortFlächen, Zeiträume und zulässiges Streugut stehen in der Satzung Ihrer Gemeinde. Wir geben hier keine Zeiten vor, die für Ihr Grundstück gar nicht gelten.
  • Was wir übernehmen, steht schriftlichWelche Flächen wir räumen, in welchem Turnus und mit welchem Streugut, hält der Saisonvertrag fest. Ohne diese Festlegung bleibt offen, wer was macht.
  • Jeden Einsatz halten wir fest: Datum, Uhrzeit und FlächeDamit haben Sie etwas in der Hand, wenn in der Eigentümerversammlung nachgefragt wird. In welcher Form Sie die Übersicht bekommen, klären wir vorher am Objekt.
Eingangshalle eines Mehrfamilienhauses mit Briefkästen und Fußmatte, durch die Glastür der Blick auf den gepflasterten Zuweg und die Grünanlage (Symbolbild)

Für Hausverwaltungen und Gewerbeobjekte

Feste Objekte über die Saison, ein Ansprechpartner, ein Vertrag je Objekt.

Wohnanlage und Hausverwaltung

Zuwege, Hofflächen, Stellplätze und Mülltonnenstandplätze. Wir nehmen jedes Objekt einmal auf und halten je Objekt fest, welche Flächen dazugehören. Jeden Einsatz halten wir fest: Datum, Uhrzeit und Fläche. Damit haben Sie etwas in der Hand, wenn in der Eigentümerversammlung nachgefragt wird.

Gewerbeobjekt und Betrieb

Kundenparkplatz, Zufahrt für die Lieferung und der Weg zur Eingangstür. Welche Flächen Vorrang haben und in welchem Turnus geräumt wird, legen wir im Saisonvertrag fest, bevor die Saison anfängt.

Vier Schritte bis zum Saisonvertrag

Vor dem Winter geklärt, damit im Winter nichts mehr offen ist.

Anfrage

Telefon oder Formular

Sagen Sie uns, um welches Objekt es geht und welche Flächen im Winter frei sein sollen.

Objekt ansehen

Kostenfreier Objekttermin

Wir gehen die Flächen mit Ihnen ab, messen auf und klären, wohin der Schnee kann und wo das Streugut steht.

Saisonvertrag

Meist 1 Werktag

Im Vertrag stehen die Flächen, der Turnus, das Streugut und der Preis für die Saison. Erst mit Ihrer Unterschrift ist etwas vereinbart.

Einsätze

Nach Vertrag

Wir fahren die Einsätze so, wie sie im Vertrag festgelegt sind. Jeden Einsatz halten wir fest: Datum, Uhrzeit und Fläche.

Was Kunden über die Zusammenarbeit schreiben

1 von 39 Google-Bewertungen im Original-Wortlaut · allgemeine Bewertung, kein Winterdienst-Auftrag · 5 Sterne

„Ich war mit der Firma sehr zufrieden. Es wurde schnell und sauber gearbeitet. Waren sehr zuverlässig und pünktlich. Ich würde sie 100% weiterempfehlen."
Marina Scharf · Oktober 2025 · ★★★★★

Häufige Fragen zum Winterdienst

Über welchen Zeitraum läuft der Saisonvertrag?

Der Saisonvertrag läuft über die Wintersaison. Anfang und Ende tragen wir gemeinsam mit Ihnen in den Vertrag ein, feste Kalenderdaten geben wir hier nicht vor. Auch die Flächen, der Turnus und das Streugut stehen darin. Wenn sich am Objekt etwas ändert, passen wir den Vertrag an. Sagen Sie uns dafür einfach kurz Bescheid.

Wann rücken Sie aus, wenn es geschneit hat?

Eine feste Uhrzeit oder Reaktionszeit sagen wir auf dieser Seite nicht zu. Wann ein Einsatz ausgelöst wird, legen wir im Saisonvertrag fest: nach Turnus, nach Schneehöhe oder auf Abruf, je nach Objekt. Beim Objekttermin besprechen wir, was für Ihre Flächen sinnvoll ist, und schreiben es so in den Vertrag, dass beide Seiten wissen, woran sie sind.

Welches Streugut verwenden Sie?

Das legen wir nicht auf dieser Seite fest, sondern am Objekt. Welches Streugut auf welcher Fläche verwendet wird und wer es stellt, steht im Saisonvertrag. Ob Salz zulässig ist, regeln die Gemeinden über ihre Satzungen unterschiedlich; was für Ihr Grundstück gilt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde. Beim Objekttermin gehen wir das mit Ihnen durch.

Wie wird festgehalten, dass geräumt wurde?

Jeden Einsatz halten wir fest: Datum, Uhrzeit und Fläche. Damit haben Sie etwas in der Hand, wenn in der Eigentümerversammlung nachgefragt wird. Sagen Sie beim Objekttermin, in welcher Form Sie die Übersicht brauchen, etwa für die Eigentümer oder für die Verwaltung. Wie Sie sie bekommen, halten wir im Saisonvertrag fest.

Wie wird der Winterdienst abgerechnet?

Über den Saisonvertrag. Ob eine Pauschale für die Saison gilt oder je Einsatz abgerechnet wird, legen wir vorher gemeinsam fest, beides ist möglich. Bei Abrechnung je Einsatz legen wir dort auch fest, wie ein Einsatz nachgewiesen wird. Der Preis steht im Vertrag, bevor die Saison beginnt. Die Rechnung geht an Sie oder an die Verwaltung.

Kann ich den Winterdienst von der Steuer absetzen?

Für haushaltsnahe Dienstleistungen am selbstgenutzten Zuhause sieht § 35a EStG einen Abzug von 20 Prozent der Arbeitskosten vor, begrenzt auf einen jährlichen Höchstbetrag. Voraussetzung ist die Zahlung per Überweisung, Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an. Den Arbeitskostenanteil weisen wir auf der Rechnung getrennt aus. Ob und in welcher Höhe der Abzug bei Ihnen greift, sagt Ihnen das Finanzamt oder Ihr Steuerberater. Eine Steuerberatung ist das hier nicht.

Das ganze Jahr am Grundstück

Im Winter geht es um Gehweg und Zufahrt, im Sommer um Hecke, Rasen und Beete, dazwischen um die Kleinigkeiten am Haus. Wer den Winterdienst mit uns vereinbart, kann das andere über dieselbe Nummer mitbestellen. Angefragt wird alles auf dem gleichen Weg.

Zwei Mitarbeiter in Arbeitskleidung mit JR-Logo

Objekt aufnehmen lassen, Preis für die Saison erhalten

Schreiben Sie kurz, um welches Objekt es geht und welche Flächen dazugehören. Der Objekttermin ist kostenfrei und unverbindlich. Oder rufen Sie an: 01516 8104758 (Mo–Fr 07:00–18:00).

Fotos per WhatsApp senden

Einzelne Leistungen führen wir mit festen Partnerbetrieben aus. Wer bei Ihnen arbeitet, sagen wir Ihnen vor dem Angebot.

Sagen Sie uns, welche Flächen im Winter frei sein sollen — per WhatsApp, telefonisch oder über das Formular.

✓ Flächen und Turnus im Saisonvertrag ✓ 19 Gebiete ohne Anfahrtskosten ✓ Einsätze mit Datum, Uhrzeit und Fläche festgehalten
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